Entsorgung

Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien

Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien und Akkus nicht einzeln verkauft werden, sondern bereits in Geräten verbaut sind.
Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten. Zur Entsorgung der Altbatterien sind wir der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS-Batterien) angeschlossen.

Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 01. Dezember 2009 verpflichtet das Batteriegesetz (BattG) alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.


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Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

Batterien sind mit einem der chemischen Symbole 
- Cd (=Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium), 
- Hg (=Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber) oder 
- Pb (=Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei) versehen. 



Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll

Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu. 
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.


 


Meldepflicht Bundesumweltamt

Als Direktimporteur haben wir unsere Meldepflicht beim Bundesumweltamt unter der Melderegister-Nr. 21005258 erfüllt.


Unsere Vorlieferanten sind Ihrer Meldepflicht beim Bundesumweltamt nachgekommen.



Verpackungsgesetz


Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist PORTICA selbstverständlich bei LUCID registriert.