Entsorgung
Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien
Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus,
die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Diese Regelung
gilt auch, wenn Batterien und Akkus nicht einzeln verkauft werden,
sondern bereits in Geräten verbaut sind.
Bitte nehmen Sie dieses
Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten. Zur
Entsorgung der Altbatterien sind wir der Stiftung Gemeinsames
Rücknahmesystem Batterien (GRS-Batterien) angeschlossen.
Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 01. Dezember
2009 verpflichtet das Batteriegesetz (BattG) alle Bürgerinnen und
Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel
oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls
Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie
bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.
Batterien sind mit einem der chemischen Symbole
- Cd (=Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei) versehen.
Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und
elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum
Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt.
Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören
dazu.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen.
Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung
angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B.
Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.
Meldepflicht Bundesumweltamt
Als Direktimporteur haben wir unsere Meldepflicht beim Bundesumweltamt unter der Melderegister-Nr. 21005258 erfüllt.
Unsere Vorlieferanten sind Ihrer Meldepflicht beim Bundesumweltamt nachgekommen.
Verpackungsgesetz
Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist PORTICA selbstverständlich bei LUCID registriert.